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Gegen diese Infektionen sollten Katzen immer geschützt sein:
Katzenschnupfen und Katzenseuche (= RCP),
Tollwut (bei Freigängern)
Grundimmunisierung
(Als Grundimmunisierungen
von Welpen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren)
Im Alter von
8 Lebenswochen: RCP
12 Lebenswochen: RCP, Tollwut bei Freigängern
16 Lebenswochen: RCP, Tollwut bei Freigängern*)
15 Lebensmonaten: RCP, Tollwut bei Freigängern
In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre
Impfungen in denselben Abständen. Ab einem Alter von 12
Lebenswochen ist eine zweimalige Impfung im Abstand von
3 – 4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach 1
Jahr, für eine erfolgreiche Grundimmunisierung ausreichend.
Wiederholungsimpfungen
Wiederholungsimpfungen sind alle Impfungen, die nach
abgeschlossener Grundimmunisierung erfolgen.
Tollwut:
In Deutschland gelten seit Änderung der Tollwutverordnung
v. 20.12.2005 die in den Packungsbeilagen der Impfstoffe
genannten Wiederholungsimpftermine.
RCP:
Für die Mehrzahl der in Deutschland zugelassenen Kombinationsprodukte
sind jährliche Wiederholungsimpfungen empfohlen.
Für die Katzenseuche-Komponente sind Wiederholungsimpfungen
im Abstand von 3 Jahren ausreichend. Für die Katzenschnupfen-Komponente
werden Wiederholungsimpfungen im Abstand von 1 Jahr empfohlen.
Bei Katzen, die keinem hohen Infektionsdruck ausgesetzt
sind (z. B. Wohnungskatzen), ist eine Wiederholungsimpfung
der Katzenschnupfenkomponente im Abstand von 2 Jahren ausreichend.
Impfungen gegen diese Infektionen empfehlen wir individuell
– je nach Lebensumständen des Tieres und/oder aktueller
Seuchenlage:
– Bordetella bronchiseptica
– Chlamydien
– Leukose
*) Die im Alter von 16 Lebenswochen empfohlene 2. Impfung
geht über die gesetzliche Anforderung hinaus, ist aber aus
immunologischen Aspekten sinnvoll.
Quelle: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.
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