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Informationen aus der
TIERÄRZTLICHEN KLINIK im
TIER ZENTRUM:
Mit Ihrem Haustier auf Reisen
Grenzverkehrregelung für Hunde, Katzen und Frettchen
Tipp: Lesen Sie auch
Antworten auf häufig
gestellte Fragen.
Aufgrund einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss seit 2004
für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen
Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem
Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet
werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip
identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen
sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass
den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen
gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende
Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage
und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden
ist.
Die Mitgliedstaaten Irland, Schweden und Vereinigtes Königreich
sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen
schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung
auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen
Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten
Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen
Mitgliedstaaten der EU.
Am 3. März 2004 hat die Europäische Kommission Übergangsmaßnahmen
für den privaten Reiseverkehr beschlossen; demnach können die bisher
verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen
weiter verwendet werden, wenn sie vor dem 03.07.2004 ausgestellt
wurden, noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz [gültig bis 12
Monate nach letzter Tollwutimpfung], ggf. Antikörpertiter und Behandlung
gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken), den inhaltlichen Anforderungen
des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. in Bezug auf Angaben
zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung
oder Mikrochip und seinem Besitzer). Die EU-einheitlichen Passformulare
müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet
werden, deren Besitzer ab 2004 nicht mehr über geltende ("alte")
Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument für die
Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.
Weshalb ein Pass für Haustiere?
Seit geraumer Zeit gelten für die Verbringung von Tieren zu Handelszwecken
zwischen den Mitgliedstaaten harmonisierte Veterinärkontrollen.
Allerdings fielen Haustiere bislang nicht unter diese Bestimmungen.
Die einzelnen Mitgliedstaaten verlangen die unterschiedlichsten
Bescheinigungen, die attestieren sollen, dass ein Tier die Einreisebestimmungen
erfüllt. Mit der Verordnung ist das Reisen mit Haustieren harmonisiert
worden, um den Bürgern der EU die Mitnahme von Haustieren zum Beispiel
im Urlaub gemeinschaftsweit zu erleichtern.
Gemäß dieser Verordnung ist seit 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen
ein Tierpass mitzuführen, der bescheinigt, dass das Tier gegen Tollwut
geimpft ist. Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte
Königreich gelten noch für weitere 5 Jahre gesonderte Bestimmungen.
In den Pass eingetragen werden können auch Angaben über sonstige
Impfungen und tierärztliche Untersuchungen, die auf einen Blick
ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des Tieres vermitteln. Das
wiederum erleichtert tierärztliche Kontrollen insbesondere bei Tieren,
die in tollwutfreie Länder reisen oder in Staaten, in denen die
Tollwut unter Kontrolle ist, da der Pass bescheinigt, dass das Tier
sich in einem guten Gesundheitszustand befindet.
Wie sieht der Pass aus?
Das Format beträgt 100 x 152 mm. Der Einband ist blau und mit dem
gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen. Ausgestellt wird
der Pass in englischer Sprache und der/den Amtssprache(n) des ausstellenden
Mitgliedstaates. Auf dem Einband sind die Worte 'Europäische Union'
aufgedruckt und der Name des ausstellenden Mitgliedstaats. Darunter
steht die Ausweisnummer in Form des ISO-Codes des ausstellenden
Mitgliedstaates mit angehängter individueller Kennnummer.
Die neuen EU-Heimtierausweise werden von uns ausgestellt.
Was ändert sich dadurch?
Das Mitführen von Haustieren auf Reisen wird wesentlich einfacher.
An die Stelle der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die
die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einreise von Haustieren verlangen,
tritt ein einziger veterinäramtlicher Ausweis: der für die gesamte
Europäische Union gültige EU-Pass für Haustiere. Der neue Pass vereinfacht
auch tierärztliche Untersuchungen, da wir als Tierärzte auf einen
Blick alles über den Gesundheitszustand und die 'medizinische Vorgeschichte'
des Tieres erfahren.
Übergangsfrist Irland, Schweden und Vereinigtes Königreich
Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Irland, Schweden
und in das Vereinigte Königreich verbracht werden, muss mehrere
Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration
vorgenommen worden sein. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung
wirksam war. Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen außerdem,
dass die Tiere nach den dortigen Vorschriften für die Beförderung
von Heimtieren gemäß dem sog. 'Pets Travel Scheme' (PETS) gegen
Zecken und Bandwürmer behandelt sein müssen. Für das Mitführen von
Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres
besondere Bestimmungen
Tipp: Lesen Sie auch die Antworten
auf häufig gestellte Fragen.
Quelle: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
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Tierklinik im Tierzentrum Gelnhausen
Vier Tierärzte führen hier an sieben Tagen in der Woche die Sprechstunde durch. Montag bis Freitag werden chirurgische Eingriffe und andere Eingriffe in Narkose durchgeführt. Den chirurgischen Bereich leitet Tierarzt Wolfgang Kestler, den Bereich der Diagnostik und inneren Medizin betreut Gisela Niebch, Fachtierärztin für Klein- und Heimtiere. Ein breites diagnostisches Spektrum ermöglicht eine schnelle Diagnosefindung und damit auch einen frühen Therapiebeginn, um möglichst wenig Zeit zu verlieren. Hierzu bietet die Tierärztliche Klinik Diagnostik wie Ultraschall, Herzultraschall, Endoskopie, digitales Röntgen, Blutuntersuchungen mit Auswertung im Haus und vieles mehr.
Desweiteren bietet die Klinik auch einen jährlichen Vorsorge-Check an, um noch vor dem Auftreten von Symptomen Krankheiten zu erkennen und zu therapieren. Eine adäquate Therapie Ihres Tieres ist unter anderem durch den chirurgischen Bereich und die Möglichkeit der stationären Aufnahme für zum Beispiel operierte Tiere oder Infusionspatienten gewährleistet. Hier werden auch verunfallte Tiere und andere Intensivpatienten betreut. Die Hunde der Helfer und Ärzte haben hier zum Beispiel schon des öfteren durch Blutspenden anderen Hunden das Leben gerettet
Auch über den täglichen Klinikalltag hinaus engagieren sich die Ärzte der Tierklinik rund um das Thema Tiere. So wurde eine Vortragsreihe veranstaltet zum Thema „Hunde mit Beruf“, in deren Rahmen unter anderem über Spürhunde, Blindenführhunde, Hütehunde und Jagdhunde referiert wurde. Ebenso bietet Fachtierärztin Gisela Niebch regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse für Tierbesitzer an.
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