Tierklinik im Tierzentrum Gelnhausen

A-Z der Tiergesundheit:

EU- Heimtierausweis


Allgemeines über den EU- Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist ein amtliches Dokument, das laut der EU- Verordnung 998/2003 für Hunde, Katzen und Frettchen mitzuführen ist, wenn das Tier die Landesgrenzen innerhalb der EU passiert. Ziel dieser Verordnung ist es, ein internationales, koordiniertes Tierseuchenmanagement zu bewirken, welches die zuvor herrschenden intransparenten, länderspezifischen Regelungen ablöst und so Tierseuchen wie zum Beispiel die Tollwut erfolgreich eindämmt. Diese Regelung ist bereits seit dem 03. Juli 2004 vorgeschrieben. Für alle anderen Tierarten gibt es derzeit keine einheitlichen EU-Bestimmungen.


Wer darf einen EU-Heimtierausweis ausstellen?

Ein EU-Heimtierausweis darf seit Dezember 2014 ausschließlich von Ihrem Tierarzt ausgestellt werden. Sie müssen diesen also nicht bestellen oder bei speziellen Dienstleistern kaufen. Sollten Sie im Besitz eines von anderen Dienstleistern erstellten EU-Ausweises mit einem Ausstellungsdatum vor dem genannten Zeitpunkt sein, behält dieser seine Gültigkeit und Sie müssen sich keinen neuen Ausweis ausstellen lassen. Um einen EU-Haustierausweis ausstellen zu können, muss Ihr Haustier eindeutig identifizierbar sein. Dies kann in Form eines unter der Haut implantierten Mikrochips (Transponder) oder einer Tätowierung erfolgen. Ohne diese Identifikation ist das Ausstellen des Ausweises nicht möglich. Bei einer Tätowierung als Identifikation gilt jedoch folgendes zu beachten: Die Tätowierung ist obsolet, das heißt seit dem 03.Juli 2011 ist nur noch der Transponder als neue Tierkennzeichnung zugelassen. Für alle Tiere die nach diesem Datum gekennzeichnet wurden, ist der Transponder zwingend notwendig. Eine Tätowierung vor dem Stichtag behält seine Gültigkeit. Es sollte jedoch auf eine gute Lesbarkeit geachtet werden, damit sie akzeptiert wird.

Was umfasst der EU-Heimtierausweis?

Der EU-Heimtierausweis umfasst zum einen Angaben über den Besitzer des Tieres und zum anderen Informationen über das Tier in Form von Name, Alter, Rasse, Geschlecht, Farbe, sowie die Kennzeichnung des Tieres (Transponder, Tätowierung). Auf den folgenden Seiten können Tollwutimpfungen, Laborergebnisse der Tollwut-Titerbestimmung, Behandlungen gegen Endo- und Ektoparasiten, sowie alle sonstigen Impfungen (beispielswiese Staupe, Hepatitis, Leptospiren, Katzenseuche etc.) eingetragen werden. Die letzten Seiten des Dokuments umfassen Bescheinigungen über klinische Untersuchungen und eine Bestätigung über die Transportfähigkeit des Tieres für Reisen (Gesundheitsbescheinigung).

Ist ein EU-Heimtierausweis nötig, falls ich nicht außerhalb der Ländergrenze verreisen möchte?

Nein. Der EU-Heimtierausweis ist nur erforderlich, wenn Sie mit Ihrem Tier innerhalb der EU oder in andere Länder verreisen möchten. Für alle Tiere die sich nur national aufhalten reicht standardmäßig der gelbe Impfausweis aus. In diesem finden Sie ebenfalls alle vorgenommenen Impfungen. Es ist trotzdem angeraten das Haustier kennzeichnen zu lassen, um eine schnelle und einfache Identifikation und Zuordnung zu einem Besitzer zu ermöglichen.

Welche Impfungen kann ich in dem Impfpass finden?

Die wichtigste Rolle zum Transport Ihres Tieres über die Ländergrenzen hinaus spielt die Tollwutimpfung. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor einem geplanten Reiseantritt durchgeführt und in dem EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Bei Reisen in Nicht-EU Länder wie zum Beispiel die USA kann diese Frist auf 30 Tage erhöht sein. Bei älteren bereits mehrfach geimpften Tieren muss stets an rechtzeitige Wiederholungsimpfungen gedacht werden. Eine Auffrischung erfolgt je nach Impfstoffhersteller in der Regel alle 3 Jahre. Die Tollwutimpfung ist sowohl bei Hunden, als auch bei Katzen erst ab einem Alter von 12 Wochen möglich. Neben der Tollwutimpfung zählt zur Grundimmunisierung des Hundes die fünffach Impfung SHPPiL. Diese umfasst die Infektionskrankheiten Staupe, HCC (Hepatitis), Parvovirose, Parainfluenza und Leptospirose. Die genannten Impfungen sind die in Deutschland gängigen Impfungen. Bei Reisen in endemische Gebiete können zudem Impfungen wie Borreliose oder Leishmaniose durchgeführt und im Impfpass aufgelistet sein. Bei den Katzen wird zusätzlich zur Tollwut eine Impfung gegen Erreger der Katzenseuche und Katzenschnupfen (RCP) durchgeführt. Zudem können weitere Impfungen gegen Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Leukose vorgenommen und eingetragen werden. Hierzu lesen Sie gerne mehr unter der Rubrik “Impfungen Hund und Katze”.

 

 

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